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Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), die nach der neuen Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 notwendig werden.

Dabei geht es in der » Planungsphase vorallem um vorbereitende Maßnahmen für die Baustelle, während in der » Ausführungsphase der Schwerpunkt mehr im Bereich der Kontrolle und Steuerung zu suchen ist. Die » Fertigstellung der Baustelle endet schließlich mit der Übergabe der Unterlage .